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Hochzeit in der Gesellschaft
- für viele Paare eines der wichtigsten Feste im Leben

© Barbara Wolf-Krause
Im Jahr 2014 haben in Deutschland rund 386 000 Paare geheiratet. Für die meisten von ihnen gehörte der Tag ihrer Hochzeit zu den wichtigsten Ereignissen in ihrem Leben. Schließlich besiegeln sie mit dem gegenseitigen Ja-Wort ihre Liebe und versprechen sich nicht weniger als ein gemeinsames Leben. Damit sind einige Rechte und Pflichten verbunden. Bevor die Ehe amtlich wird, müssen Paare nach dem deutschen Eherecht sogar einige Voraussetzungen erfüllen:
- Beide Partner sollen volljährig sein. Im Ausnahmefall darf einer der beiden auch erst 16 Jahre alt sein, braucht dann aber eine Einwilligung der Eltern oder eines Vormundes.
- Geschwister, Halbgeschwister und Adoptivgeschwister dürfen nicht heiraten. Das gilt auch für Menschen, die bereits mit einem anderen Partner verheiratet sind.
- Beide Partner verpflichten sich, füreinander zu sorgen. Außerdem beerben sie sich gegenseitig.
- Der Staat darf sich nicht in die Ehe einmischen und die Partner nicht trennen. Eine Ausnahme ist nur ein schwerwiegender Grund. Er besteht zum Beispiel, wenn ein Partner eine Straftat begeht und dafür ins Gefängnis kommt.
- Die Ehe gilt das ganze Leben lang. Sie kann nur vor einem Richter wieder geschieden werden.
- Eine Eheschließung gilt nur, wenn ein Standesbeamter sie besiegelt.
Zwangsehen sind in Deutschland wie in den meisten Ländern der Welt verboten. Das gilt auch für alle Religionen. Zwangsheiraten wurden vor sehr langer Zeit von mächtige Bürgern eingeführt, die Besitz, Reichtum und Ansehen ihrer Familien durch eine Verheiratung ihrer Kinder - auch gegen deren Willen - sichern oder vergrößern wollten. Leider kommt das auch heute noch ab und zu vor.
Eure Fragen zur Hochzeit in der Gesellschaft
Allgemein
Autoren Jane Baer-Krause
Quellen + https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/E... (Zahl der Eheschließungen 2014)
Bildnachweise
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